Denkmallschutz
Es gibt zwei Möglichkeiten, wenn man sich auf die Suche nach einer Denkmalschutzimmobilie begibt: man kann nach einer schlüsselfertigen Denkmalschutzimmobilie suchen, die in der Mehrzahl von Maklern angeboten wird oder man kann ein Gebäude suchen, das unter Denkmalschutz steht und vor dem Verfall gerettet werden muss. Beide Wege haben ihre Vorteile. In der ersten Variante genießt der Käufer den Vorteil, dass er sich nicht um die Sanierung und Modernisierung des Gebäudes kümmern muss. Das wurde alles bereits nach den Vorgaben des Amts für Denkmalschutz erledigt. Allerdings muss der Käufer je nach Größe und Lage der Denkmalschutzimmobilie eine beträchtliche Kaufsumme berappen. Er kommt zwar nicht in den Genuss der enormen Steuervorteile bei der Sanierung, kann dennoch die linearen Abschreibungsmöglichkeiten nutzen. Der Kauf einer sanierungsbedürftigen Denkmalschutzimmobilie ist aus finanzieller Sicht um einiges attraktiver, vor allen für diejenigen, die kein großes Startkapital zur Verfügung haben. Renovierungsbedürftige Objekte, die unter Denkmalschutz stehen, sind oft sehr günstig zu erwerben, gerade weil die Renovierungskosten sehr hoch sind. Das sollte die Interessenten abernicht vor dem Kauf von einer solchen Denkmalschutzimmobilie abhalten. Wenn man die Steuervergünstigungen berücksichtigt, die der Staat Besitzern einer Denkmalschutz Immobil für die Sanierungsaufwendungen zubilligt, dann kann die Rechnung durchaus aufgehen.
Dabei gilt es speziell zu beachten, dass für jede Modernisierungsmaßnahmen bei einer Denkmalschutzimmobilie die Genehmigung für diese baulichen Maßnahmen beim Amt für Denkmalschutz eingeholt werden muss. Das Amt für Denkmalschutz ist eine wichtige Hürde, denn hier wird bestimmt, welche baulichen Maßnahmen gefördert werden und welche nicht und das Amt für Denkmallschutz muss in jedem fall eine Erlaubnis über sämtliche baulichen Veränderung geben. Die Erlaubnis erhält der Besitzer der Denkmalschutzimmobilie in Form einer Bescheinigung, die er wiederum dem Finanzamt vorlegt.